Schutz von Kundeneinlagen

Schutz von Kundeneinlagen

Der Einlagensicherungsfonds

Die Saxo Bank ist Mitglied vom dänischen Einlagensicherungsfonds „Guarantee Fund for Depositors and Investors“, der unter der Aufsicht des dänischen Wirtschaftsministeriums steht.

In dem unwahrscheinlichen Fall, dass die Saxo Bank Zahlungen einstellen oder in Konkurs gehen sollte, sichert der Fonds Bareinlagen von Kunden in Höhe von bis zu 300.000 DKK (ca. 40.000 EUR). Bareinlagen werden als die Nettoeinlage nach Abzug jeglicher Verbindlichkeiten gegenüber der Saxo Bank berechnet.

Sicherheiten sind von der Zahlungseinstellung oder der zwangsweisen Abwicklung in der Regel nicht betroffen und werden an den Kunden zurückgegeben. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass die Saxo Bank Sicherheiten, die verwahrt oder verwaltet werden, nicht zurückgeben kann, deckt der Einlagensicherungsfonds bis zu 20.000 EUR pro Kunde ab.

Weitere Informationen zu dem Einlagensicherungsfonds und der Deckung finden Sie in der vom Einlagensicherungsfonds herausgegebenen Broschüre.

Das dänische Finanzstabilitätsgesetz – das staatliche Sicherungsschema

Infolge der weltweiten Finanzkrise verabschiedete das dänische Parlament am 10. Oktober 2008 das dänische Finanzstabilitätsgesetz.

Dieses begründete das staatliche Sicherungsschema, gemäß dem die dänische Regierung über eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Abwicklungsgesellschaft, die fällige Zahlung aller ungesicherten Gläubiger (mit Ausnahme von Gläubigern von hybridem Kernkapital, nachrangigem Fremdkapital und gedeckten Anleihen) bei dänischen Banken, die Mitglied der dänischen Finanzgruppe „Private Contingency Association“ sind, bedingungslos und unwiderruflich garantiert. Die Saxo Bank ist Mitglied der Private Contingency Association und deshalb in das staatliche Sicherungsschema eingeschlossen.

In dem unwahrscheinlichen Fall, dass die Saxo Bank ihren ungesicherten und nicht nachrangigen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen sollte, wenn diese fällig und zu zahlen sind, garantiert die dänische Regierung die Zahlung derartiger Verpflichtungen. Dementsprechend wird jede Forderung, die die obigen Anforderungen erfüllt und nicht durch andere Sicherungsschemen, wie den Einlagensicherungsfonds, gedeckt ist, von der Abwicklungsgesellschaft bedient.

 

Der durch die Sicherungsschemen angebotene Schutz kann folgendermaßen verdeutlicht werden:

  • Beispiel 1:
    Einem privaten Investor, der zu einem Zeitpunkt, an dem die Saxo Bank ihre Zahlungen einstellt oder in Konkurs geht, ein Guthaben von 100.000 USD auf einem SaxoTrader/SaxoWebTrader Konto hat, stehen ca. 50.000 USD (d. h. 300.000 DKK) aus dem Einlagensicherungsfonds und ca. 50.000 USD aus der Abwicklungsgesellschaft der dänischen Regierung zu. Der private Investor erhält seine Forderung also vollständig ausgezahlt.
  • Beispiel 2:
    Einem institutionellen Kunden, der zu einem Zeitpunkt, an dem die Saxo Bank ihre Zahlungen einstellt oder in Konkurs geht, ein Guthaben von 50.000.000 EUR auf einem Konto der Saxo Bank hat, stehen ca. 40.000 EUR (d. h. 300.000 DKK) aus dem Einlagensicherungsfonds und ca. 49.960.000 EUR aus der Abwicklungsgesellschaft der dänischen Regierung zu. Der institutionelle Kunde erhält seine Forderung also vollständig ausgezahlt.
  • Beispiel 3:
    Einem Investor, der zu einem Zeitpunkt, an dem die Saxo Bank ihre Zahlungen einstellt oder in Konkurs geht, gegenüber der Saxo Bank eine ungesicherte, fällige und zu zahlende Forderung von 100.000 EUR aus einer Derivate-Transaktion hat, stehen 100.000 EUR aus der Abwicklungsgesellschaft der dänischen Regierung zu. Auch der Investor erhält seine Forderung also vollständig ausgezahlt.

Das staatliche Sicherungsschema bleibt bis 30. September 2010 in Kraft. Sollte demnach vor diesem Datum die Saxo Bank (i) ihre Zahlungen einstellen, (ii) in Konkurs gehen, (iii) ihre Verbindlichkeiten nicht bezahlen, wenn diese fällig und zu zahlen sind, oder (iv) die im dänischen Gesetz über Finanzgeschäfte dargelegten Anforderungen bezüglich der Kapitalunterlegung nicht erfüllen, werden die ungesicherten und nicht nachrangigen Forderungen der Gläubiger der Saxo Bank vom staatlichen Sicherungsschema gedeckt.

Weitere Informationen zum staatlichen Sicherungsschema erhalten Sie beim dänischen Wirtschaftsministerium auf dessen Website.

Das dänische Gesetz über Kapitalisierung für Kreditinstitute

Zum weiteren Ausgleichen der Folgen der weltweiten Finanzkrise verabschiedete das dänische Parlament am 3. Februar 2009 das dänische Gesetz über Kapitalisierung für Kreditinstitute, das es dänischen Banken und Kreditinstituten ermöglicht, eine Kapitalspritze vom dänischen Staat zu beantragen. Die Saxo Bank entschied sich gegen die Beantragung einer solchen staatlichen Kapitalspritze.

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