
Der Garantiefonds für Einleger und Investoren
Die Saxo Bank ist Mitglied des Garantiefonds für Einleger und Investoren, der vom dänischen Wirtschaftsministerium überwacht wird.
Falls eine dänische Bank (inklusive Saxo Bank) ihre Zahlungen einstellt oder in Konkurs fallen sollte, sind Bareinlagen von Kunden vom Fonds ab
1. Oktober 2010 bis zu maximal EUR 100'000 garantiert. Bareinlagen werden als Nettobareinlagen nach Abzug etwaiger Schulden gegenüber der Bank berechnet.
Grundsätzlich sind Wertpapiere bei Einstellung der Zahlungen oder Zwangsliquidation der Bank nicht betroffen und werden dem Kunden vollumfänglich zurückerstattet. Falls eine dänische Bank (inklusive Saxo Bank) nicht in der Lage ist, die im Wertpapierdepot eingebuchten administrierten oder verwalteten Wertpapiere zurückzuerstatten, deckt der Fonds die entstehenden Verluste bis zum Maximalbetrag von EUR 20'000 pro Kunde.
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Das dänische Finanzstabilitätsgesetz – das staatliche Sicherungsschema
Infolge der weltweiten Finanzkrise verabschiedete das dänische Parlament am 10. Oktober 2008 das dänische Finanzstabilitätsgesetz.
Dieses begründete das staatliche Sicherungsschema, gemäß dem die dänische Regierung über eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Abwicklungsgesellschaft, die fällige Zahlung aller ungesicherten Gläubiger (mit Ausnahme von Gläubigern von hybridem Kernkapital, nachrangigem Fremdkapital und gedeckten Anleihen) bei dänischen Banken, die Mitglied der dänischen Finanzgruppe „Private Contingency Association“ sind, bedingungslos und unwiderruflich garantiert. Die Saxo Bank ist Mitglied der Private Contingency Association und deshalb in das staatliche Sicherungsschema eingeschlossen.
In dem unwahrscheinlichen Fall, dass die Saxo Bank ihren ungesicherten und nicht nachrangigen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen sollte, wenn diese fällig und zu zahlen sind, garantiert die dänische Regierung die Zahlung derartiger Verpflichtungen. Dementsprechend wird jede Forderung, die die obigen Anforderungen erfüllt und nicht durch andere Sicherungsschemen, wie den Einlagensicherungsfonds, gedeckt ist, von der Abwicklungsgesellschaft bedient.